Anmeldung & Kosten

Anmeldung/Terminvereinbarung > Anmeldeformular

Die Anmeldung erfolgt wahlweise per Telefon, Mail oder schriftlich durch die Eltern, die Jugendlichen selbst oder im Einverständnis mit den Eltern auch durch andere Fachpersonen wie Lehrer, Schulpsychologen, verschiedene Therapeuten, Kinderärzte, Hausärzte u.a.m.

 

Eine ärztliche Überweisung ist nur bei einer Krankenversicherung im HMO-Modell (Hausarztmodell) notwendig.

 

Bitte halten Sie bei der Anmeldung die Krankenkassen-Angaben bereit, falls vorhanden auch jene der Invalidenversicherung.

Wir bitten Sie, die Krankenversichererkarte Ihres Kindes zum ersten Termin mitzubringen (auch bei Finanzierung über die Invalidenversicherung).

 

Nach der Anmeldung findet ein Erstgespräch statt, wo über ein mögliches Abklärungs- und Behandlungsprozedere entschieden wird.

 

Es wäre für mich eine Hilfe, wenn Sie uns bereits bestehende Fachberichte von Ärzten und Psychotherapeuten aus früheren Abklärungen und Behandlungen mitbringen würden. So kann ich eine Abklärung und Beurteilung möglichst rasch und effizient ohne zeitliche Verzögerungen durchführen. Auch Fachberichte zu körperlichen Abklärungen können für meine Beurteilung wichtig sein, wenn diese in einem eventuellen Zusammenhang mit der aktuellen Problematik stehen. Sie können diese Berichte jederzeit selbst von den Fachpersonen einfordern. Sollten wir diese Arbeit für Sie übernehmen, müsste ich von Ihnen schriftlich entbunden werden.

 

 

Die Kostenträger

Die Konsultationskosten für eine Abklärung werden von der Krankenkasse übernommen; in einigen Fällen kommt die IV dafür auf. Wenn Sie wünschen, dürfen Sie die Sitzungen auch selber bezahlen.

 

Krankenkasse

Bei Vorliegen einer Störung mit Krankheitswert übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung.

 

Invalidenversicherung IV

Verschiedene Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern werden von der IV als medizinische oder sonderschulische Eingliederungsmassnahme finanziert. Hierfür ist eine kinderpsychiatrische, kinderärztliche oder schulpsychologische Abklärung mit entsprechendem Antrag an die IV notwendig. Übernimmt die IV die Kosten, entfällt der Selbstbehalt.

 

Anmeldestopp

Es kann immer wieder vorkommen, dass ich aus Kapazitätsgründen keine Anfragen berücksichtigen kann oder die Wartefristen monatelang sind. Per 1.1.23 tritt das Anordungsmodell nun definitiv in Kraft. Ich arbeite nun alleine in der Praxis und habe deswegen deutlich weniger Kapazitäten zur Verfügung.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mich unterstützen, den Miss-Stand an kinderpsychiatrischer Versorgung im Kanton Aargau unserer Regierung im Kanton Aargau zu melden. Ich habe einen Musterbrief für Sie vorbereitet (siehe weiter unten), den Sie herunterladen und beliebig anpassen können. Nur mit solchen Meldungen wird es vielleicht in Zukunft eine bessere kinderpsychiatrische Versorgung für unsere Kinder und Jugendlichen geben! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

 

Musterbrief an den Regierungsrat für Eltern bei Anmeldestopp
Musterbrief für Eltern bei Anmeldestopp.
Microsoft Word Dokument 16.2 KB
Wichtige Informationen
WZ_Infoblatt-new.pdf
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Anmeldeformular
Bitte bringen Sie uns doch das ausgefüllte Anmeldeformular mit.
WZ_Anmeldeform-new.pdf
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Anmeldeformular
Bitte bringen Sie uns doch das ausgefüllte Anmeldeformular mit.
WZ_Anmeldeform-new.pdf
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Kinder müssen mit den Erwachsenen viel Geduld haben.

(Antoine de Saint-Exupéry)